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IMPRESSUM RECHTLICHES

 

DAS MUSS GESAGT WERDEN

 

 

Veranstalter des SYLT TRIATHLON:

BALBOA GmbH

Klosterstr. 15 b

D - 61462 Königstein

Fon: +49 (0) 6174 - 955 98 20

Fax: +49 (0) 6174 - 955 98 10

E-Mail: info[at]b-a-l-b-o-a.com

www.b-a-l-b-o-a.com

Geschäftsführer: Stephan Rehm

Königstein im Taunus HRB 7840, Gerichtsstand Königstein

 

Bild-Quelle: 12 x Fotolia, Listbild: Manfred Koch, alle restlichen Bilder: Ralph Pfeifer, google Earth (Streckenbilder), Ingo Kutsche, Klaus Arendt, Georg Supanz

 

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Urheberrecht

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den 2. SYLT Triathlon

§ 1 VORAUSSETZUNGEN
Teilnehmen kann jeder, der sich ordnungsgemäß angemeldet und akkreditiert hat und im Besitz einer offiziellen Startnummer des 2. SYLT Triathlon 2012 ist.
Zugelassen sind für die Jedermann Distanz die Jahrgänge 1995 und für die Olympische Distanz die Jahrgänge 1993 und älter. Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen eine unterschriebene Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.
Jeder Teilnehmer muss an der Wettkampfbesprechung teilnehmen. Bitte beachten Sie insbesondere die Hinweise auf die besonderen Gefahrenstellen in Ihren Wettkampf-Informationen, die Sie bei der Akkreditierung erhalten.

§ 2 OBLIEGENHEITEN
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung selbst, gegebenenfalls nach Konsultation eines Arztes, zu beurteilen. Er hat für eine einwandfreie Ausrüstung zu sorgen und muss während des Radfahrens einen Helm tragen, der den DTU-Bestimmungen entspricht. Den Hinweisen und Vorgaben des Veranstalters und den Anweisungen des Personals und der Hilfskräfte ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers von der Veranstaltung und / oder die Disqualifizierung vorzunehmen. Eine Herausgabe des Rades nach Ende der Veranstaltung erfolgt nur mit Rückgabe des Leihchips. Bei Nichtrückgabe des Transponders erhebt der Veranstalter eine Gebühr in Höhe von Euro 110,00. Diese ist dann sofort bar zu bezahlen.

§ 3 VERTRAGSSCHLUSS
Die Anmeldung, welche das verbindliche Angebot des Teilnehmers an den Veranstalter darstellt, ist über die ONLINE-Anmeldung unter www.sylt-triathlon.com möglich. Jeder Teilnehmer kann nur sich selbst einmal anmelden. Doppelte Anmeldungen werden nicht akzeptiert, d.h. bei einer doppelten Anmeldung durch ein und dieselbe Person entsteht kein Anspruch auf einen zweiten Startplatz oder auf Rückerstattung des Startergeldes. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Teilnehmer bei der ONLINE-Anmeldung durch ausdrückliches Anklicken die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sportordnung der DTU und das Reglement anerkannt hat, das Startgeld beim Veranstalter eingegangen ist und er die Anmeldebestätigung erhalten hat. Minderjährige Teilnehmer müssen ein Anmeldeformular bei der BALBOA anfordern, das von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben werden muss. Der Erziehungsberechtigte bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er gleichzeitig im Namen seines Ehepartners die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Minderjährigen akzeptiert.

§ 4 ZAHLUNG
Teilnehmer mit einem deutschen Bankkonto zahlen per Lastschrift im Einzugsermächtigungs-verfahren oder per PayPal. Teilnehmer, die nicht im Besitz eines deutschen Bankkontos sind (kein Lastschriftverfahren möglich), können ausschließlich per PayPal zahlen. Wird die Lastschrift mangels Deckung des Kontos oder Widerruf des Teilnehmers (auch später) nicht eingelöst, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Teilnehmer mit den Kosten des Rücktritts zu belasten. Die durch eine Rücklastschrift entstehenden Kosten, die eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7,50 € des Veranstalters sowie die jeweilige Gebühr des Kreditinstituts beinhalten, gehen in jedem Fall zu Lasten des Teilnehmers.

§ 5 AKKREDITIERUNG
Der Teilnehmer erhält seine Startunterlagen bei der Akkreditierung (im Hafen List) nur gegen Vorlage der Anmeldebestätigung und seinem Personalausweis/Reisepass. Ist der Teilnehmer verhindert, hat er dafür zu sorgen, dass die Startunterlagen von einer schriftlich, bevollmächtigten Person abgeholt werden. Die Unterlagen werden nicht zugesendet. Sofern der Teilnehmer seine offizielle Anmeldebestätigung verloren hat bzw. diese nicht vorlegen kann, so wird ihm eine Ersatzbestätigung ausgehändigt. Hierfür wird eine Material- und Handlingpauschale in Höhe von 5,00 € erhoben, die der Teilnehmer in bar bei seiner Akkreditierung zu entrichten hat. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine Startunterlagen, die er bei der Akkreditierung erhält, direkt nach Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

§ 6 RÜCKTRITT DURCH DEN TEILNEHMER
Ein kostenfreier Rücktritt ist bis zwei Wochen nach der Anmeldung möglich. Bei späterem Rücktritt wird das Startgeld nicht erstattet. Wenn der Teilnehmer bis zum 15.03.2011 aufgrund einer Verletzung nicht teilnehmen kann, werden ihm 50 % der Teilnehmergebühr zurückerstattet. Nach diesem Datum erfolgt aus organisatorischen Gründen keine Erstattung mehr.

§ 7 AUSFALL DER VERANSTALTUNG / NICHTANTRETEN
Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise und Hotelkosten. Bei Nichtantritt verfällt jeglicher Anspruch.

§ 8 HAFTUNG
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko! Die Haftung des Veranstalters - auch gegenüber Dritten – ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten Firmen und Helfer. Die Haftung des Veranstalters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Der Veranstalter haftet nicht für Ausrüstungsgegenstände, die in der Wechselzone abhanden kommen oder für andere abhanden gekommene Gegenstände der Teilnehmer soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Sie sollten daher gegen Diebstahl versichert sein. Mit Empfang der Startnummer erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

§ 9 DATENERHEBUNG UND DATENVERWERTUNG
Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und nur zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Meldung genannten Daten für die Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und weitergegeben sowie im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht werden dürfen. Ferner erklärt sich der Teilnehmer mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden, einverstanden. Eine Verpflichtung zum Kauf eines solchen Fotos besteht für den Teilnehmer nicht.

§ 10 WETTKAMPFORDNUNGEN
Für die Veranstaltung gelten die Sportordnung, Bundesligaordnung, Antidoping-Ordnung und Kampfrichterordnung der Deutschen Triathlon Union sowie Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnungen. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Regelungen als verbindlich an.